Der
Anlaß
- Der Bebauungsplan
dient der Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und
Ordnung in ausgewählten Teilräumen einer Gemeinde.
- Er ermöglicht
eine bauliche Entwicklung auf Flächen, die bislang für
Bauzwecke nicht nutzbar waren, oder
- schafft
im Siedlungsbestand die Möglichkeit, unerwünschte
Entwicklungen zu verhindern und Bautätigkeit und Nutzung
entsprechend der gemeindlichen Ziele zu steuern.
Unsere Ziele
- Ressourcenschonende
Planung durch ...
- angemessene
Bebauungsdichten
- flächen-
und kostensparende Erschließung
- umweltverträgliche
Ver- und Entsorgungssysteme
- Nutzergerechte
Planung durch ...
- hohe
Aufenthaltsqualitäten im Wohn- bzw. Arbeitsumfeld
- Ortsangepaßte
Planung durch ...
- Berücksichtigung
vorhandener, gewachsener Bau- und Vegetationsstrukturen
- Hohe Gestaltqualität
durch ...
- städtebauliche
Grundstrukturen, die klar und eindeutig erkennbar sind und
eine gute Orientierung ermöglichen, bei gleichzeitig
- ausreichender
Flexibilität für architektonische Individualität,
unter Berücksichtigung des Gesamtbildes
- Ausgewogene
Planung ...
- zwischen
dem Wunsch der Bauherren nach individueller Gestaltungsfreiheit
und Ausnutzung des Grundstücks und der Aufgabe der
Gemeinde, Gemeinwohlinteressen zu wahren
Die Leistungen
Bestandserhebungen
- Ermittlung
des Zustandes des Planbereiches im Hinblick auf die Nutzungen,
die Bebauung, die Topographie, die Verkehrsverhältnisse,
die Umweltverhältnisse etc.
Planung
- Erarbeitung
von städtebaulichen Entwürfen für Wohn-, Gewerbe-
Misch- und Sondernutzungen als Grundlage des Bebauungsplanes
- Entwicklung
unterschiedlicher (Erschließungs-) Varianten auf der Basis
von gemeinsam mit der Kommune festgelegten Zielsetzungen
- Transformation
des städtebaulichen Konzeptes in den Bebauungsplan (Planzeichnung
und textliche Festsetzungen)
- Begründung
zum Bebauungsplan incl. Kostenabschätzung und Flächenbilanz
Frühzeitige
Eingriffsbilanzierung
- Integration
umweltschützender Belange in die Gesamtplanung
- Abstimmung
mit der zuständigen Fachbehörde
- Eigriffsbilanzierungs
entsprechend den Anforderungen des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes
in Kooperation mit einem Fachbüro für Landschaftsplanung
Visualisierung
der Ergebnisse
- Computergestützte
Kartographie und Planzeichnung
- Dreidimensionale
Darstellung des städtebaulichen Konzeptes
Verfahrensbegleitung
- Frühzeitige
Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange und
Genehmigungsbehörden
- Mitwirken
an der Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit
- Gutachterliche
Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung
Der Vorhaben-
und Erschließungsplan / Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan
Die Besonderheit
- Der Vorhaben-
und Erschließungsplan ist im Gegensatz zum Bebauungsplan
keine Angebotsplanung. Er resultiert nicht aus Zielen der Stadtentwicklung,
sondern dem Ansiedlungswunsch des Vorhabenträgers
- Der Vorhabenträger
ist damit nicht nur für das Vorhaben verantwortlich, sondern
auch für die städtebauliche Einbindung und den Einklang
mit den Zielen der Stadtentwicklung
- Der Planverfasser
braucht daher stadtplanerische Fachkompetenz und wird zum Mittler
zwischen Vorhabenträger und Stadt
Unsere Ziele
- Beratung
des Investors zu verkehrlichen, städtebaulichen, ökologischen
und sozialen Fragestellungen zur Sicherung hoher Qualität
und Stadtverträglichkeit
- Koordination,
Moderation zwischen den Akteuren und als Mittler zwischen Vorhabenträger
und Gemeinde
- Projektsteuerung
Koordination der am Vorhaben beteiligten Fachplaner
- Verfahrensverkürzung
durch frühzeitigen Ausgleich von Investoreninteressen,
städtischen und öffentlichen Belangen
Die Leistungen
Planung
- Städtebauliche
Entwürfe für Wohn-, Gewerbe- und Sondernutzungen
- Entwicklen
von (Erschließungs-) Varianten
- Transformation
des städtebaulichen Konzeptes in den V+E-Plan (Planzeichnung
und textliche Festsetzungen)
- Begründung
zum V+E-Plan incl. Kostenabschätzung und Flächenbilanz
Frühzeitige
Eingriffsbilanzierung
- Integration
umweltschützender Belange in die Gesamtplanung
- Abstimmung
mit der zuständigen Fachbehörde
- Eingriffsbilanzierungs
entsprechend den Anforderungen des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes
in Kooperation mit einem Fachbüro für Landschaftsplanung
Visualisierung
der Ergebnisse
- Computergestützte
Kartographie und Planzeichnung
- Dreidimensionale
Darstellung des städtebaulichen Konzeptes
Beratung des
Vorhabenträgers und der Gemeinde
- Vorbereitung
von Erschließungsverträgen
- Inhaltliche
Unterstützung bei Durchführungsverträgen
Verfahrensbegleitung
- Frühzeitige
Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange und
Genehmigungsbehörden
- Gutachterliche
Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung
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